Mittwoch, 08.12.2010
Mit Ihrer Kritik am Freiheitspreis der Friedrich-Naumann-Stiftung für Frau Kelek haben Sie vollkommen recht. Necla Kelek betreibt keine sachliche Kritik, sondern völlig überzogene Stimmungsmacherei und Diffamierung. Sie verdient damit sogar ihr Geld. So jemanden zu ehren, ist mehr als fragwürdig.
Die Menschenwürde, wie im Artikel erwähnt wurde, ist allerdings weit mehr als nur "ein Menschenrecht". Gemeinsam mit der Festlegung auf den demokratischen Rechtsstaat und der Gewaltenteilung in Art. 20 unterliegt sie der sog. "Ewigkeitsklausel". Art. 79 GG besagt, daß die Art. 1 und 20 weder geändert noch abgeschafft werden dürfen.
Alle Menschenrechte können außerdem, wenn schützenswerte andere Rechtsgüter dagegenstehen, gewissen Einschränkungen unterliegen. Bedingung ist, daß ein vom Parlament beschlossenes Gesetz jeweils genau regelt, unter welchen Bedingungen und wie weit wer in welches Grundrecht eingreifen darf. Außerdem muß der Eingriff verhältnismäßig sein.
Die Menschenwürde bildet auch hier eine Ausnahme:
In sie darf gar nicht eingegriffen werden, denn sie ist die oberste Rechtsnorm der BRD. Dieser Gedanke gewinnt gerade jetzt, wo es um den Umgang mit Minderheiten geht, wieder eine erschreckende Brisanz. Ich hätte eigentlich gehofft, wir Deutschen hätten vor 65 Jahren begriffen, was Menschenwürde ist.