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Für den Reisenden, der vorübergehend seinen ständigen Aufenthaltsort verlässt, sind zwei Erleichterungen für die Verrichtung des Gebets vorgesehen: er verkürzt die fard-Gebete, die vier rak‘a haben, auf jeweils zwei rak‘a (auf sunna-Gebete mit Ausnahme der zwei rak‘a vor dem Morgengebet verzichtete der Prophet normalerweise). Außerdem darf er das dsuhr- und ‘asrGebet sowie das Maghrib- und ‘Ischa-Gebet zusammen (dschami) verrichten, so daß er auf der Reise zwar fünf tägliche Gebete verrichtet, aber nur zu drei Gelegenheiten. Diese zusammengelegten Gebete können irgendwann innerhalb der Zeit des ersten oder des zweiten Gebets gebetet werden.