islam.de » Das Gebet
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Voraussetzung zum Gebet1. Die GebetszeitenDer Koran schreibt dem Gläubigen das Pflichtgebet zu fünf bestimmten Tageszeiten vor. Man unterscheidet die eigentlichen Pflichtgebete (fard), die keinesfalls unterlassen werden dürfen, von den sogenannten sunna-Gebeten, die den fard-Gebeten vorangehen oder folgen. Nafl-Gebete sind vollkommen freiwillige Gebete. Witr ist ein verbindliches (wadschib) Gebet, das nach dem Nachtgebet verrichtet wird und aus drei Gebetsabschnitten besteht. Alle Gebete bestehen aus einer bestimmten Anzahl von Gebetsabschnitten (rak‘a, siehe unten). Die folgende Tabelle gibt Aufschluß über Zeiten des Gebets, Anzahl der Abschnitte (rak‘a) in jedem Gebet und über die Art der Gebete (fard, sunna, nafl, wadschib).
m = mu‘akkada, vom Propheten regelmäßig gebetet gm = ghair mu‘akkada, vom Propheten nicht regelmäßig gebetet. Die Zeiten des Gebets sind folgendermaßen bemessen:
Es ist nicht statthaft, Gebete zu den drei folgenden Zeiten zu verrichten: - während des Sonnenaufgangs - während des Sonnenuntergangs - während die Sonne am höchsten Punkt im Himmel steht Kein fard-Gebet soll außerhalb seiner eigentlichen Zeit verrichtet werden. Wenn ein fard-Gebet aus unvermeidlichem Grund nicht rechtzeitig gebetet werden konnte, muß es zum frühest möglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. Mit freundlicher Genehmigung des Haus des Islam für die Freigabe in islam.de - Text teilweise von islam.de angepasst |