Besondere Formen und Gebete
4. Das Freitagsgebet
Vor dem Freitagsgebet soll ein Duschbad (ghusl) genommen werden. Das
Freitagsgebet (salatu-1-dschumua) ist ein Gemeinschaftsgebet, das hinter
dem Imam in der Moschee verrichtet wird. Jeder gesunde, erwachsene, männliche
Muslim muss an ihm teilnehmen. Frauen dürfen statt des Freitagsgebets
das dsuhr-Gebet zu Hause verrichten. Wer aus irgendwelchen Gründen
das Freitagsgebet versäumt, muss statt dessen das dsuhrGebet (mit
4 rak‘a) beten. Wer am Freitagsgebet teilnimmt, betet kein Mittagsgebet.
Beim Eintritt in die Moschee betet man 2 rak‘a nafila. Dann hält der
Imam zwei Ansprachen (chutba), wahrend er auf dem minbar (erhöhte
Plattform) steht. Diese Ansprachen gelten als Teil des Freitagsgebets und
sollen nicht versäumt werden. Während der chutba darf man sich,
wie auch während des Gebets, mit nichts anderem beschäftigen.
Danach stellen sich die Gläubigen in Reihen hinter dem Iinam auf,
fassen die nijja, das Freitagsgebet von zwei rak‘a dem Imam folgend zu
verrichten, und beten dann zwei rak‘a hinter dem Imam. Danach sind noch
vier rak‘a sunna anempfohlen.