Besondere Formen und Gebete
11. Erleichterung für den Reisenden
Für den Reisenden, der vorübergehend seinen ständigen
Aufenthaltsort verlässt, sind zwei Erleichterungen für die Verrichtung
des Gebets vorgesehen: er verkürzt die fard-Gebete, die vier rak‘a
haben, auf jeweils zwei rak‘a (auf sunna-Gebete mit Ausnahme der zwei rak‘a
vor dem Morgengebet verzichtete der Prophet normalerweise). Außerdem
darf er das dsuhr- und ‘asrGebet sowie das Maghrib- und ‘Ischa-Gebet zusammen
(dschami) verrichten, so daß er auf der Reise zwar fünf tägliche
Gebete verrichtet, aber nur zu drei Gelegenheiten. Diese zusammengelegten
Gebete können irgendwann innerhalb der Zeit des ersten oder des zweiten
Gebets gebetet werden.